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Mit dem VOASG (Vor-Ort-Stärkungsgesetz) wurde der Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen gesetzlich festgeschrieben. Dabei handelt es sich um Leistungen, die über die Verpflichtung zur Information und Beratung gemäß § 20 der Apothekenbetriebsordnung hinausgehen. Die pharmazeutischen Dienstleistungen umfassen Maßnahmen der Apotheken zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie.
Seit Juni 2022 dürfen Apotheken die ersten fünf pharmazeutischen Dienstleistungen anbieten.
Die Kosten für diese Leistungen werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.Nein - ein Rezept benötigen Sie nicht. Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin für die Beratung. Wir nehmen uns dann die Zeit, um Sie umfassend zu beraten.
Wünschen Sie eine Beratung zu einem anderen Thema? Sprechen Sie uns gerne an, wir können Ihnen dann sicherlich weiterhelfen.
Ihr Team der Helios-Apotheke